Sterbehilfediskurs

Sterbehilfe in der öffentlichen Debatte

Palliativmediziner beklagt ängstliche und inkompetente Ärzteschaft

Verfasst von Oliver Treffkorn am 03/03/2009

Im Vorfeld der morgigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Patientenverfügungs-Gesetzentwürfen erteilt die Süddeutsche am 3.03.2009 einem weiteren Sachverständigen das Wort.

Nachdem sich gestern der Berliner Rettungsmediziner Michael de Ridder im Tagesspiegel für eine größere Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten ausgesprochen hat, äußert sich heute der Münchener Palliativmediziner Gian Domenico Borasio das Wort.

Dieser beklagt, dass gegenwärtig Mediziner aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung dazu neigen würden, medizinisch mehr Möglichkeiten auszuschöpfen, als dies dem Patientenwillen eigentlich entsprechen würde. Da zudem die ärztliche Behandlung im Terminalstadium häufig unsachgerecht ausgeführt würde, müssten Sterbende dies mit einem schmerz- und qualvolleren Tod büßen.

Gerade die Angst vor einem solchen Tod, würde viele Menschen überhaupt erst dazu treiben, eine Patientenverfügung zu erstellen.  Diese würden demnach „heute vorwiegend dazu dienen, sich vor ärztlichen Kunstfehlern am Lebensende zu schützen“.

Dabei sei die Situation gar nicht so kompliziert: „Die Menschen wünschen sich eine adäquate Versorgung in ihrer letzten Lebensphase, die die medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Aspekte umfasst – genau so, wie es die Definition der Palliativmedizin durch die Weltgesundheitsorganisation vorsieht.“

Die Lösung des Problems läge daher nicht in erster Linie in einer ausgefeilten rechtlichen Verfügung, sondern darin, Palliativmedizin als universitäres Pflichtfach für Mediziner einzuführen. 

Der Artikel wurde bisher 6 Mal kommentiert; wobei ablehnende Stimmen in der Mehrzahl sind. So wird Borasio – offensichtlich von anderen Palliativmedizinern – als praxisferner Theoretiker kritisiert.  Zudem wird angemerkt, dass ein Problem der gegenwärtigen Patienentverfügung nicht vorwiegend die unklare Gesetzgebung, sondern die schwammigen Formulierungen in den entsprechenden Verfügungen seien, aus denen Mediziner meist keine adäquaten Handlungsanleitungen ziehen könnten.

Nutzlose Patientenverfügung – Der letzte Kunstfehler – Kultur – sueddeutsche.de.

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Zahlen zur Sterbehilfeverfügungen in Belgien

Verfasst von Oliver Treffkorn am 02/03/2009

Belgien hat bereits seit 2002 eines der liberalsten Sterbehilfegesetze der Welt, jedoch gilt dieses nur für Personen, die im Vollbesitz ihrer gesitigen Kräfte sind. Seit dem 1.08.2008 haben die Belgier nunmehr die Möglichkeit, mit einer Sterbehilfeverfügung in den Rathäusern ihrer Gemeinden „den Wunsch registrieren lassen, im Fall eines irreversiblen Komas aktive Sterbehilfe zu erhalten“.

Wie das Ärzteblatt am 2.3.2009 berichtet, ließen immer mehr Belgier eine solche Verfügung, die für 5 Jahre gültig ist, eintragen.

Insgesamt hätten dies bisher etwa 4.500 Personen getan- was allerdings einem bescheidenen Bevölkerungsanteil von etwa 0.04% entspricht. Von einer Massenbewegung kann da wohl noch nicht gesprochen werden.

Die kurze Meldung im Ärzteblatt:

Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten „Mehr Sterbehilfeverfügungen in Belgien“.

Zum Vergleich: Im Jahre 2007 hatten nach Angaben des Fernsehsenders VRT etwa 500 Belgier aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen. Da in vielen Fällen gegen die Meldepraxis verstoßen würde, läge die Dunkelziffer bei etwa 1.000 Fällen. 

Die Praxis der Sterbeverfügung in Belgien errinert an den Gesetzentwurf von Wolfgang Bosbach zur Patientenverfügung, nachdem eine solche ebenfalls für fünf Jahre gültig sein soll und nach umfassender Beratung vor einem Notar erklärt werden muss.

Die relativ geringe Aufnahme in Belgien zeigt – es geht dort immerhin um die Regelung von Fällen, in denen Personen in einem irreversiblen Koma liegen -, dass bürokratische Hürden durchaus dazu führen, dass vorhandene gesetzliche Möglichkeiten nur im geringen Maße ausgeschöpft werden.  Eine Willenserklärung der Menschen wird somit erschwert, womit dann wieder auf den mutmasslichen Willen  bzw. schließlich das Vormundschaftsgericht zurückgegriffen werden müsste.

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Der Rechtsausschuss befasst sich mit Entwürfen zur Patientenverfügung

Verfasst von Oliver Treffkorn am 02/03/2009

Am kommenden Mittwoch, dem 4.03.2009, befasst sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ab 12 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in einer öffentlichen Anhörung mit den vorliegenden Entwürfen von Stünker, Zöller und Bosbach zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung. 9 Sachverständige – fünf Juristen, drei Mediziner und ein Philosoph – sind geladen und werden ihre Auffassung zu den Gesetzesvorschlägen darlegen. Schauen Sie doch einmal vorbei!

Die offizielle Mitteilung zur Anhörung findet sich hier:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/tagesordnungen/a06_128to.pdf

Ergänzend dazu eine kurze Einführung zum Thema mit den Verlinkungen zu den entsprechenden Gesetzesentwürfen:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_057/01.html

Mit der bevorstehenden Sitzung beschäftigte sich am 1.3.2009 auch Michael de Ridder in einem Artikel im Berliner Tagesspiegel. De Ridder ist Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikums Am Urban in Berlin und nimmt als Sachverständiger an der Anhörung am kommenden Mittwoch teil.

Im Tagesspiegel verweist er zunächst auf die momentan schon vorhandene Bedeutung von Patientenverfügungen für seine tägliche Arbeit im Krankenhaus, auch wenn die rechtliche Verbindlichkeit noch nicht völlig gegeben ist. De Ridder spricht sich dafür aus, den Patientenwillen noch stärker zu respektieren und entsprechend gesetzlich zu verankern.

Den Entwurf von Bosbach, der für die Verfügung eine umfassende medizinische und rechtliche Beratung obligatorisch machen und diese zudem in ihrer Wirksamkeit zeitlich begrenzen würde, lehnt er daher ab, denn “Beratung muss ein Recht sein, darf aber niemals zur Pflicht werden mit der Folge, dass eine ohne Beratung verfasste Patientenverfügung als weniger verbindlich eingestuft würde.“

Die gestärkte Bedeutng des Vormundschaftsgerichts würde zudem den anzustrebenden Konsens zwischen Ärzten und Patienten unterlaufen.

Es ist doch wohltuend, wenn der Tagesspiegel auch einmal einem anderen Fachmann als Wolfgang Prosinger Gehör schenkt. Der lesenswerte Artikel:

http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Patientenverfuegung;art141,2741294

Auch Cornelia von Wrangel beschäftigte sich mit einem Kommentar am 1.3.2009 in der FAZ mit der anstehenden Anhörung.

Angesichts der Liste der Sachverständigen fürchtet sie eine akademische Diskussion, wo es in der Sache doch um Leben und Tod, also Allzumenschliches ginge.

Die Schwierigkeit betonend, eine verbindliche Aussage über die eigene Zukunft per Patientenverfügung zu treffen, verweist sie auf den derzeitig viel diskutierten Fall des an Demenz erkrankten Walter Jens, welcher sie eine eher deffensivere Gesetzesvariante fordern lässt: „Der kranke Mensch ist ein anderer als der gesunde. Aber auch er empfindet Augenblicke des Glücks, die sein Geist sich vorher nicht ausmalen konnte.“

Der Artikel beschränkt die Problematik hier doch sehr auf das Thema Demenz. Von Wrangel erwartet, dass „eben aus Angst vor Demenz“ …“viele Menschen … in einer alternden Gesellschaft Patientenverfügungen ausstellen werden“.

Zudem zeigen sich kleinere Recherchelücken. So ist die Überlegung hinfällig, ob denn Walter Jens nun eine Patientenverfügung abgegeben hat oder nicht. Wie seine Frau Inge Jens in ihrem gerade erschienenen Nachwort erwähnte, ist dies sehr wohl der Fall.

Dennoch ist der Kommentar in seinem Kern bedenkenswert:

Patientenverfügung: Ins Ungewisse – Der Kommentar – Politik – FAZ.NET.

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Nach dem Tod Englaros ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft

Verfasst von Oliver Treffkorn am 27/02/2009

Wie der Stern am 27.02.2009 unter Verweis auf italienische Medienberichte vom gleichen Tage berichtet, ist der Fall Englaro noch immer nicht zum Abschluss gekommen. Die Behörden ermittelten hiernach nunmehr gegen 14 Personen, darunter seien der Vater von Eluana Englaro, ihre Pflegerin und der zuständige Anästhesist.

Anzeige hätten verschiedene Privatpersonen und Anti-Sterbehilfe-Organisationen erstattet; entsprechend nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.

Es ist damit zu rechnen, dass diese nach pflichtgemäßer Prüfung umgehend wieder eingestellt werden. Immerhin handelten die beteiligten Personen nach einem höchstrichterlichen Beschluss.

Fall Eluana Englaro : Behörden ermitteln wegen Totschlags – Panorama – STERN.DE.

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Auch in Polen ist Sterbehilfe Thema

Verfasst von Oliver Treffkorn am 27/02/2009

Das Thema Sterbehilfe rückt zunehmend auch in den katholischen Regionen Europas in den Fokus der Öffentlichkeit. Nachdem die Sterbehilfe für Englaro Italien in Aufruhr versetzt hat, ist nun ein ähnlicher Fall in Polen Gegenstand der dortigen Berichterstattung.

Wie Voralberg Online aus Österreich am 23.02.2009 berichtete, hat Barbara Jackiewicz gegenüber der polnischen Tageszeitung „Dziennik“ Bezug nehmend auf Englaro auch für ihren Sohn Krzysztof Sterbehilfe gefordert. Dieser habe infolge von Komplikationen bei einer Masernerkrankung im Alter von 16 Jahren schwerweigende Hinrnschäden erlitten, lebe seitdem ohne Bewusstsein und „und habe seit 24 Jahren keinen Kontakt zur Außenwelt.“

Anders als bei Englaro in Italien werden Jackiewicz aber schlechte Chancen eingeräumt, die Sterbehilfe gerichtlich durchzusetzen. 

Die polnische Ethikerin Magdalena Sroda äußerte den Wunsch, dass „diese Geschichte … eine ernsthafte Debatte über Euthanasie beginnen (soll), die in Polen fehlt“.

Auch in Polen beginnt eine Sterbehilfe-Debatte – Welt – Aktuelle Nachrichten – Vorarlberg Online.

Angesichts des zeitlichen Zusammenhangs ist es hier wohl so, dass liberale Befürworter der Sterbehilfe den Fall Englaro nutzen wollen, um eine ähnliche Debatte auch in Polen anzustoßen. Inwieweit dies mit Erfolg geschieht, bleibt abzuwarten. Eine ähnliche Zuspitzung der Ereignisse wie in Italien ist in jedem Falle zunächst nicht zu erwarten.

Deutsche Medien halten sich mit der Berichterstattung erst einmal zurück. Erwähnenswert ist hier das Portal HWelt.de, welches über die Geschehnisse in Polen berichtet und dabei das  Nachrichtenmagazins «Newsweek Polska» zitiert, wonach fast jeder dritte Pole Sterbehilfe befürworten würde.

http://www.hwelt.de/c/content/view/3391/1/

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