Sterbehilfediskurs

Sterbehilfe in der öffentlichen Debatte

Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz haben mit Einschränkungen zu rechnen

Verfasst von Oliver Treffkorn am 02/02/2009

Während die CDU-regierten Länder in Deutschland die organisierte Sterbehilfe rigoros verbieten möchte, wird nun auch in der Schweiz darüber nachgedacht, die diesbezügliche liberale Gesetzgebung einzuschränken bzw. stärker zu reglemtieren.

Bei dem auf reges Interesse stoßenden Panel auf dem Open Forum in Davos äußerte sich die schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf dahingehend, dass der Staat auch seine Verantwortung zum Schutz des Lebens wahrzunehmen habe. Als Konsequenz erwäge sie eine Initiative zur Einschränkung des §115 des Strafgesetzbuches, der die Beihilfe zum Selbstmord ermöglicht. 

So könne beispielsweise eine „Bedenkfrist“ zwischen dem Erstkontakt zu einer Sterbehilfeorganisation und dem assitierten Selbstmord obligatorisch werden.

Ursache für diese Überlegungen sei die ausufernde Praxis der mittlerweile geleisteten assistierten Sterbehilfe.

Bei der Veranstaltung war u.a. auch der Chef von Dignitas, Ludwig A. Minelli, zugegen. Dieser hatte in zahlreichen Veröffentlichungen stets betont, dass es bei Dignitas eben nicht möglich sei, die Sterbehilfe unmittelbar auf den Erstkontakt zu der Organisation stattfinden zu lassen – gesetzlich zulässig ist es hingegen schon. 

Ein ausführlicher Bericht befindet sich auf dem Aargauer Informationsportal:

Sterbehilfeorganisationen nur mit ethischen Grundsätzen > Schweiz | News | Aktuell | azonline.ch |.

Am 1.02.2009 berichtete zudem die Katholische Presseagentur Österreich:

http://www.kathweb.at/content/site/nachrichten/database/23915.html

Am 2.02.2009 berichtet hierüber auch das Ärzteblatt:

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35277

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