Kusch vorübergehend gestoppt: „kommerzielle Sterbehilfe ist sozial unwertig“
Verfasst von Oliver Treffkorn am 11/02/2009
Die Ereignisse in Italien haben Roger Kusch zuletzt ein wenig die Show gestohlen. Mit ein wenig Verspätung soll aber dennoch das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 6.02.2009 Erwähnung finden, welches das Verbot der Hamburger Polizei vom November 2008 bestätigte, nachdem Kusch keine Sterbeilfe mehr leisten darf.
Das Urteil wurde zum einen damit begründet, dass Kusch gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen habe.
Wie u.a. die Ärztezeitung ausführlich zitiert, „betreibe Kusch (zum anderen) als Suizidbegleiter kein erlaubtes Gewerbe. Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten seien verboten, heißt es in der Begründung. Das Gericht stellt zwar fest, dass die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar ist. Hier aber gehe es um die „sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt“. Die von Kusch geleistete Sterbehilfe widerspreche allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes. Diese Wertvorstellungen lassen es nach Auffassung der Richter nicht zu, die existenzielle Not lebensmüder Menschen wirtschaftlich oder zum Zwecke gesellschaftlicher Provokation auszunutzen.“
Roger Kusch hat bereits angekündigt, gegen das Urteil umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Es berichten ausführlich die Ärztezeitung am 9.02.2008
Kuschs ’sozial unwertiges Gewerbe’.
sowie die ortsansässige Hamburger Morgenpost am 7.02.2009: