Sterbehilfediskurs

Sterbehilfe in der öffentlichen Debatte

Der diabolische Roger Kusch

Verfasst von Oliver Treffkorn am 21/02/2009

Der überraschende Rückzug aus der Sterbebegleitung hat Roger Kusch in den letzten beiden Tagen wieder erhebliche Präsenz in den Meiden beschert. Während sich die Berichterstattung dabei recht sachlich vollzieht und man sich in aller Regel darauf beschränkt, den Spiegel zu zitieren, fallen besonders die Porträt-Fotos von Kusch ins Auge. Diese Fotos sind der eigentliche Kommentar in der Angelegenheit Kusch: Ganz nah geht die Kamera an das Gesicht heran, welches geheimnisvoll halb verschattet ist, die Augen blicken starr, kalt und erbarmunslos wahlweise auf den Betrachter oder leicht nach oben, als wolle Mephisto seinen göttlichen Gegenspieler herausfordern. Würden Sie diesem Mann Ihre Oma anvertrauen?

Besonders eindrucksvolle Fotos fanden sich im Handelsblatt am 20.02.2009:

http://www.handelsblatt.com/journal/nachrichten/kusch-bietet-keine-sterbehilfe-mehr-an;2164651

und in der Welt vom 20.02.2009, die zudem versucht, Bild und Text in Einklang zu bringen: Gelegentlich “wirkte Kusch wie ein Getriebener, seine Augen funkelten dann wild und seine Sätze überschlugen sich“:

Sterbehilfe: Kusch will keine Tricks und Heimlichkeiten mehr – Nachrichten Politik – WELT ONLINE#article_readcomments.

Davon abgesehen ist die Berichterstattung in der Welt sehr umfänglich und bedenkenswert und geht über das bloße Zitieren des Spiegels hinaus. So wird berichtet, dass sich im vergangen Jahr etwa 1.000 Menschen mit Briefen an Kusch gewandt hätten, 300 davon hätten einen konkreten Todeswunsch beinhaltet.

Am 21.02.2009 veröffentlichte zudem Matthias Kamann in der Welt einen Kommentar, indem er richtigerweise darauf hinweist, dass das Handeln Kuschs auch in Ländern mit sehr liberalen Sterbehilfegesetzen wie den Niederlanden oder der Schweiz nicht legal gewesen wäre. „Kusch (habe) Menschenleben für politische Interessen instrumentalisiert“, da er sich durch geschaffene Fakten eine nachträglich legalisierende Gesetzgebung erhofft habe.

Dies sei zu verurteilen: „Statt durchs Schaffen tödlicher Fakten ist eine Debatte über Sterbehilfegesetze einzig argumentativ zu führen, und wenn überhaupt, kann es dabei nur um körperlich schwer leidende Menschen in medizinisch aussichtsloser Lage gehen.“

Noch einen Tag zuvor hat dies die Welt diese Kriterien nicht ganz so eng gesetzt. So hieß es da, Kusch habe bei einer 84jährigen Frau Sterbehilfe geleistet, obwohl „die betagte Dame … weder schwer krank noch vereinsamt“ war.

Der Kommentar im Volltext:

http://www.welt.de/welt_print/article3245411/Kusch-und-der-Tod.html

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