Sterbehilfediskurs

Sterbehilfe in der öffentlichen Debatte

Palliativmediziner beklagt ängstliche und inkompetente Ärzteschaft

Verfasst von Oliver Treffkorn am 03/03/2009

Im Vorfeld der morgigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Patientenverfügungs-Gesetzentwürfen erteilt die Süddeutsche am 3.03.2009 einem weiteren Sachverständigen das Wort.

Nachdem sich gestern der Berliner Rettungsmediziner Michael de Ridder im Tagesspiegel für eine größere Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten ausgesprochen hat, äußert sich heute der Münchener Palliativmediziner Gian Domenico Borasio das Wort.

Dieser beklagt, dass gegenwärtig Mediziner aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung dazu neigen würden, medizinisch mehr Möglichkeiten auszuschöpfen, als dies dem Patientenwillen eigentlich entsprechen würde. Da zudem die ärztliche Behandlung im Terminalstadium häufig unsachgerecht ausgeführt würde, müssten Sterbende dies mit einem schmerz- und qualvolleren Tod büßen.

Gerade die Angst vor einem solchen Tod, würde viele Menschen überhaupt erst dazu treiben, eine Patientenverfügung zu erstellen.  Diese würden demnach „heute vorwiegend dazu dienen, sich vor ärztlichen Kunstfehlern am Lebensende zu schützen“.

Dabei sei die Situation gar nicht so kompliziert: „Die Menschen wünschen sich eine adäquate Versorgung in ihrer letzten Lebensphase, die die medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Aspekte umfasst – genau so, wie es die Definition der Palliativmedizin durch die Weltgesundheitsorganisation vorsieht.“

Die Lösung des Problems läge daher nicht in erster Linie in einer ausgefeilten rechtlichen Verfügung, sondern darin, Palliativmedizin als universitäres Pflichtfach für Mediziner einzuführen. 

Der Artikel wurde bisher 6 Mal kommentiert; wobei ablehnende Stimmen in der Mehrzahl sind. So wird Borasio – offensichtlich von anderen Palliativmedizinern – als praxisferner Theoretiker kritisiert.  Zudem wird angemerkt, dass ein Problem der gegenwärtigen Patienentverfügung nicht vorwiegend die unklare Gesetzgebung, sondern die schwammigen Formulierungen in den entsprechenden Verfügungen seien, aus denen Mediziner meist keine adäquaten Handlungsanleitungen ziehen könnten.

Nutzlose Patientenverfügung – Der letzte Kunstfehler – Kultur – sueddeutsche.de.

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